Unter Telearbeit beziehungsweise Homeoffice werden Arbeitsformen zusammengefasst, bei denen MitarbeiterInnen einen Teil der Arbeit außerhalb des Gebäudes des Arbeitgebers verrichten. Firmen, die Homeoffice anbieten, sollten aber die Rahmenbedingungen genau regeln. Denn in Österreich gibt es in einigen Kollektivverträgen Rahmenbestimmungen und Musterverträge für Homeoffice, die nicht alle Aspekte behandeln. Für eine effektive Umsetzung ist eine schriftliche Einzelvereinbarung mit den MitarbeiterInnen oder eine detaillierte Richtlinie mehr als ratsam. Dabei ist zu beachten, dass für das Arbeiten von daheim aus die gleichen gesetzlichen und kollektivvertraglichen Bestimmungen wie für sonstige ArbeitnehmerInnen gelten: Auch auf diese Art der Beschäftigung ist das Arbeitszeitgesetz voll anzuwenden. Bezüglich Arbeitszeitaufzeichnungen legt das Gesetz für ArbeitgeberInnen fest, dass Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen sind.

Firmen, die Homeoffice anbieten, sollten aber die Rahmenbedingungen genau regeln.

MitarbeiterInnen, die sowohl Telearbeit als auch Arbeit am Standort des Betriebes leisten, dabei aber nicht überwiegend in ihrer Wohnung tätig sind, müssen den Beginn und das Ende der jeweiligen Arbeitszeit sowie Pausen aufzeichnen. Dies betrifft auch jene Arbeitszeiten, die in der Wohnung erbracht werden. Für jene MitarbeiterInnen, die ihre Tätigkeit überwiegend in ihrer Wohnung ausüben, sind ausschließlich Aufzeichnungen über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen. Es ist die Pflicht des Arbeitgebers, dafür zu sorgen, dass Arbeitszeitaufzeichnungen geführt werden.


FOLGENDE PUNKTE SOLLTEN IN DER VEREINBARUNG DEFINIERT WERDEN:

# Beginn, Dauer und zeitliches Ausmaß der Telearbeit: Wie viele Stunden wird zu Hause gearbeitet? Wer führt die Arbeitsaufzeichnung? Wie sind die Meldepflichten? Wie sind die Pausen geregelt? Wie und wann können ArbeitgeberInnen kontrollieren, ob MitarbeiterInnen tatsächlich zu Hause arbeiten? Man kann sich auch auf klare Uhrzeiten einigen, zu denen die MitarbeiterInnen erreichbar sein müssen.

# Inhaltliches Ausmaß: Welche Arbeiten werden zu Hause verrichtet?

# Arbeitsmittel wie Telefon, Möbel und Computer: Wer stellt die Arbeitsmittel zur Verfügung? Wer haftet für Schäden? Können die Arbeitsmittel privat genutzt werden?

# Ort des Telearbeitsplatzes und Dienstort: Wo befindet sich das Homeoffice?

# Datenschutz: Welche Maßnahmen gibt es zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen?

# ArbeitnehmerInnenschutz und Arbeitsplatzevaluierung: Wie werden Evaluierungen durchgeführt? Das ist auch für die Koordination mit dem Arbeitsinspektorat wichtig.

# Kontakt zum Betrieb: Informationsaustausch, Teilnahme an Veranstaltungen.

# Beendigung der Telearbeit: Befristung, Gründe für die Beendigung.

Dieser Artikel stammt aus der ersten Ausgabe von SHEconomy. In all unseren Ausgaben finden sich spannende Artikel zum Thema Arbeit.